Kontraindikation bei Hypnose

„Habe GEDULD mit jedem Tag Deines Lebens“

ZEN-Weisheit

Als Kontraindikation (auch: Gegenanzeige) bezeichnet man einen Umstand, der gegen eine Maßnahme (in diesem Fall gegen den Einsatz der Hypnose) spricht, da in ihrer Folge eine Schädigung des Klienten zu erwarten ist. Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntnissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden bei:

  • Geistig behinderte Menschen
  • Schweren Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Kürzlich ereigneter Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Psychosen
  • Endogenen Depressionen
  • Einnahme von Psychopharmaka
  • Alkohol-, Medikamenten-, Schmerzmittel- oder Drogenabhängigkeit
  • Multiple Persönlichkeitsstörungen
  • Thrombose oder Embolie
  • Epilepsie
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Schwangerschaft
  • Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Außerdem bei

  • Angst vor Hypnose
  • Religiösen Bedenken
  • Abneigung gegen Hypnotiseur

Erschwerend bei

  • Migräne
  • ADS/ASHS
  • Starke Erschöpfung/Müdigkeit (erhöhte Schlafneigung)
  • Niedriger Blutdruck (erhöhte Schlafneigung)
  • Hormonelle Störungen